Rubrik: Szene
Dienstag, 29. September 2015, 09:27
Am 21. und 22. November 2015 findet in München ein DAN-Safety-Briefing statt. Dabei stehen die Themen Erste Hilfe bei Wasser- und Tauchunfällen, rechtliche Aspekte zur Verantwortung als Ausbilder und die Unfallvermeidung auf dem Programm. Für DAN-Ausbilder gibt es zudem die Möglichkeit der Aktualisierung
Das DAN-Safety-Briefing behandelt Themen der Unfallerkennung und und -vermeidung sowie rechtliche und technische Aspekte, Foto: © DAN
Dr. Ulrich van Laak (DAN-Direktor Deutschland/Österreich) spricht über Erste Hilfe bei Ertrunkenen und bei Verdacht auf Tauchunfall. Dabei geht es um spezielle Betrachtungen für Tauch- und Erste-Hilfe-Ausbilder und es gibt praktische Hinweise zur Abgrenzung von milden zu schweren Tauchunfällen. Im weiteren Verlauf wird die Durchführung des neurologischen Checks am Tauchunfallort erklärt und demonstriert. Diese wichtige, durch medizinische Laien durchführbare Untersuchung dient vor Ort als „verlängerter Untersuchungsarm" des DAN-Hotlinearztes.
RA Peter Schetter ist Anwalt im DAN Legal Network und spricht über den „guten Samariter" im deutschen Recht, die Notkompetenz sowie straf- und zivilrechtliche Aspekte der Pflicht, zu helfen. In einem zweiten Teil geht es um die Garantenstellung beim Tauchen, deren Herleitung, Bedeutung und Auswirkung.
Pascal Kolb erläutert wo die Gefahren bezüglich Verunreinigungen der Atemgase liegen und wie man sich als Taucher und Dienstleistungsanbieter schützen kann.
Für DAN Ausbilder und DAN Trainer wird außerdem ein DAN-Trainings-Update angeboten.
Informationen und Anmeldung: http://goo.gl/S0IqXL.
Schlagwörter: DAN, Fortbildung, Pascal Kolb, Ulrich van Laak
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